Rostock-Fan nach Angriffen auf Polizeibeamte verurteilt
Bielefeld. Im Februar 2008 prügelte ein Rostock-Fan bei Ausschreitungen im Bielefelder Hbf auf zwei Kollegen unserer Inspektion ein. Diese erlitten hierdurch z.T. erhebliche Verletzungen. Nachdem der Mann 2009 bereits strafrechtlich verurteilt worden war (die Richterin folgte in allen Punkten der Anklageschrift), konnten die Kollegen nunmehr dank des Rechtsschutzes der GdP ihre Schmerzensgeldansprüche gerichtlich durchsetzen. Der Mann wurde im Zivilprozeß zu Zahlungen von 500 Euro sowie 900 Euro verurteilt.
Man sieht also, daß sich eine GdP-Mitgliedschaft durchaus auch mal im wahrsten Sinne des Wortes “auszahlen” kann. Der GdP-Rechtsschutz ist wie viele andere Dinge auch Teil der Mitgliedschaft.