Kreisgruppe NRW Nord

17. Februar 2010

Bund und Länder grundsätzlich für Untersuchung zu “Gewalt gegen Polizeibeamte”

Inneres/Antwort - 16.02.2010
Berlin: (hib/STO/MIK) Bund und Länder sehen grundsätzlich die Notwendigkeit, das Phänomen ”Gewalt gegen Polizeibeamte“ zu untersuchen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (17/641) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/456) hervor.

Darin erkundigt sich die Fraktion unter anderem danach, aus welchen Gründen Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) die Beteiligung des Bundes an einer Studie des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen über die zunehmende Gewalt gegen Polizisten zurückgezogen habe. Die Bundesregierung begründet dies in ihrer Antwort mit der Besorgnis, dass ”die Ergebnisse der Studie möglicherweise in einem anderen Kontext betrachtet würden, der mit der ursprünglichen Absicht der Studie nicht mehr im Einklang steht und in der öffentlichen Diskussion falsch interpretiert und dargestellt werden könnte“. Die sich daraus eventuell ergebende Ansehensschädigung der Bundespolizei habe schon aus Fürsorgegründen gegenüber den einzelnen Polizeibeamten ausgeschlossen werden müssen.

Zugleich verweist die Bundesregierung darauf, dass sich die Innenministerkonferenz und ihre Gremien seit längerem mit der Thematik ”Gewalt gegen Polizeibeamte“ befassen. Eine in diesem Zusammenhang eingesetzte Arbeitsgruppe sei zu dem Schluss gekommen, dass Körperverletzungsdelikte und Widerstandshandlungen gegen Vollstreckungsbeamte zunehmen. Vor diesem Hintergrund sähen die Innenminister und –senatoren die Notwendigkeit, ein bundeseinheitliches Lagebild zu erstellen, um das Phänomen ”Gewalt gegen Polizeibeamte“ besser analysieren und auf dieser Grundlage Bekämpfungsstrategien fortentwickeln zu können.

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