Kreisgruppe NRW Nord

19. Februar 2010

Polizeizulage aktuell!

Ein Anspruch auf Polizeizulage besteht während des Urlaubs, den eine Beamtin an direkten Anschluss an Mutterschutz und Elternzeit nimmt, wenn ihr der Urlaub schon vor Beginn der Elternzeit zugestanden hatte und Sie den Dienst im Anschluss an den Urlaub tatsächlich wieder aufnimmt. 

mwre1000002531.pdf

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