Prüfungsfreier Aufstieg derzeit rechtlich nicht möglich
Das im Februar 2009 in Kraft getretene Dienstrechtsneuordnungsgesetz sieht in seinem § 22 Absatz 5 ein Verfahren zum Laufbahnwechsel zwingend vor. Damit ist ein prüfungsfreier Aufstieg für die Bundespolizeien derzeit aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Das war der Kernpunkt der Aussage des Abteilungsleiter Bundespolizei, Christof Verenkotte bei einem sogenannten “Werkstattgespräch” mit den, in der Bundespolizei vertretenen Gewerkschaften zur Verbesserung der Aufstiegsmöglichkeiten in der Bundespolizei. Alle Beteiligten waren sich in der Einschätzung einig, dass diese Festlegungen im Dienstrechtsneuordnungsgesetz jedenfalls nicht kurzfristig geändert werden. (weiterlesen…)