Schritt 3 der Neuorganisation Bundespolizei startet mit den Ausschreibungen am 18.01.2010
Beginn Schritt III der personellen Umsetzung der Neuorgansisation
Nach Abschluss des zweiten Schrittes - durch das BMI und den BHPR - beabsichtigt das BPOLP am 18. Januar 2010 mit dem dritten Schritt zu beginnen.Â
Die Bewerbungsfrist betrĂ€gt vier Wochen ab Veröffentlichung der Ausschreibungen der freien und besetzbaren Beamtendienstposten.Â
Klarstellend wird eine VerfĂŒgung an die Bundespolizeidirektionen ergehen. In dieser ist auch eindeutig festgehalten, dass nur bewerbungsberechtigt ist, wer weder im ersten noch im zweiten Schritt eine DienstpostenĂŒbertragung erhalten hat.Â
Ferner können sich TarifbeschĂ€ftigte unter dieser Bedingung auf Beamtendienstposten bewerben, sofern ihre tatsĂ€chliche Eingruppierung der Rahmenbewertung entspricht. Somit kann sich beispielsweise auch jeder bewerbungsfĂ€hige TarifbeschĂ€ftigte der Entgeltgruppe 5 auf einen VB-Dienstposten A 6m-8 bewerben.Â
Zudem sind die Kriterien der Bewerberauswahl unter BerĂŒcksichtigung der sozialen Belange aufgefĂŒhrt.
 Eine Bitte unsererseits: Die BPOLD’en werden eingehende Bewerbungen von BeschĂ€ftigten unserer Dienststelle, die ja gesetzt sind, negativ bescheiden (mĂŒssen). Ich bitte euch, unsere Kolleginnen und Kollegen im SB 35 nicht unnötig mit zusĂ€tzlichem Verwaltungsaufwand zu “belasten”; - es macht also keinen Sinn, sich als Angehörige unserer Direktion im 3. Schritt zu bewerben. Die Rechtslage hierzu ist klar und stringent.  Â